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Jochen Gerbracht - Die Hinzurechnungsbesteuerung nach der ATAD - Vereinbarkeit mit europäischem Primärrecht und nationale Umsetzung

Worum geht es in Ihrer Doktorarbeit?

Die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) stellt eine Zäsur im Europäischen Steuerrecht dar. Hatten Richtlinien zuvor größtenteils der steuerlichen Liberalisierung gedient, schreibt die ATAD einen Mindeststandard an Abwehrregeln gegen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen vor. Dieser Paradigmenwechsel wirft vielfältige neue Probleme auf.

Was sind Ihre zentralen Ergebnisse?

Aufgrund des Ausgestaltung der Richtlinie als Mindestschutzniveau kommt es in Deutschland zu weiteren punktuellen Verschärfungen der bereits bestehenden stregen Regelungen. Die nationale Umsetzung erfolgte weitgehend richtlinienkonform; eine grundlegende Reform blieb aus. Die nationale Regelung war vor der Umsetzung in Teilen primärrechtswidrig, entspricht nach der Umsetzung nun aber den grundfreiheitlichen Vorgaben.

Wie geht es nun bei Ihnen weiter?

Für mich heißt es nun, das Referendariat mit einem erfolgreichen zweiten juristischen Staatsexamen abzuschließen. Danach freue ich mich auf spannende berufliche Herausforderungen.

Betreuung und mündliche Prüfung

Betreuende/r Professor/in: Prof. Dr. Matthias Valta

Tag der mündlichen Prüfung: 13.09.2023

Verantwortlichkeit: